Gutachter
für
Wertermittlungen
und
Bauschäden
In welchen Fällen ist eine Wertermittlung notwendig?
Einige typische Wertermittlungsanlässe
1. Schenkung und Erbschaft
Wertfeststellung bei Erbauseinandersetzung oder Erbengemeinschaften
bzw. Vorbereitung einer Schenkung.
2. Vermögensregelung oder Vermögensübersicht
Zur Vermögensfeststellung im Rahmen einer Scheidung oder zur
Bilanzierung / Bestandsbewertung im Zuge einer Betriebsveräußerung /
eines Betriebsübergangs.
3. Kauf- oder Verkaufswunsch
Sie erlangen Sicherheit bzgl. des Marktwertes beim Kauf oder Verkauf
einer Immobilie.
4. Finanzierung oder Beleihung
Erstellung von Gutachten zur Bewertung für die Finanzierung /
Beleihung.
5. Zwangsversteigerung
Ermittlung des Verkehrswertes im Rahmen von Zwangs-
versteigerungen.
6. Steuerliche Einschätzung
Ermittlung des Verkehrswertes für die steuerliche Bewertung Ihrer
Immobilie.
7. Gerichtsgutachten
Erstellung von Beweisgutachten zur Unterstützung des Gerichts
im Zuge eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens.
8. Versicherungswert
Einschätzung des Versicherungswertes zur Ermittlung der
Wiederherstellungskosten, zwecks Erlangung des
Unterversicherungsverzichts.
9. Rechte und Belastungen
Bewertung von Erbpacht, Unterstützung bei der Erbbauzinsanpassung, Wertermittlung von Lasten und Beschränkungen
bei Gundstücken (z.B. Wohnungsrechten und Dienstbarkeiten usw.).