Gutachter

für

Wertermittlungen

und

Bauschäden

Bootstrap Example

Wohnungsübergabe mit einem Gutachter

Fakten:

Als Vermieter kennen Sie sicherlich das Problem. Hatte man während der Mietphase ein gutes Verhältnis zum Mieter, ändert sich das meist schlagartig beim Mieterwechsel. Bei der gemeinsamen Begehung bei der Wohnungsübergabe stellt man fest, dass erhebliche Mängel an der Sache vorhanden sind und keiner will es gewesen sein. In solchen Fällen ist der Ärger meist schon vorprogrammiert. Der Mieter wird den Sachverhalt bestreiten und die Beseitigung der Mängel verweigern. Sehr häufig enden solche Angelegeheiten vor den zuständigen Gerichten. Für Sie als Vermieter bedeutet das fast immer der Verlust von Zeit, Nerven und vor allem Geld. Ersparen Sie sich das, in dem Sie meine Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Vorgehensweise bei der Übergabe der Wohnung:

Vor Bezug durch den neuen Mieter, wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Bei der gemeinsamen Begehung der Mietwohnung wird der Status quo von jedem Raum festgestellt und schriftlich protokolliert. Dieses Zustandsprotokoll ist am Ende vom Mieter zu akzeptieren und durch Unterschrift die Richtigkeit zu bestätigen. Im Falle von vorhanden Mängeln werden diese textlich, bildlich und ggfs. durch Aufma ß festgehalten und dokumentiert. Sofern notwendig wird das Zustandsprotokoll nachbearbeitet und ergänzt (z. B. Aufmaßskizze usw.).